Gibt es ein Verbot für die Ein- oder Ausfuhr von radioaktiven Abfällen?
Gemäss dem Strahlenschutz- und dem Kernenergiegesetz müssen die hier anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich in der Schweiz entsorgt werden. Ausnahmen und damit die Entsorgung im Ausland sind unter gewissen Voraussetzungen möglich. Die Ausfuhr von abgebrannten Brennelementen zum Zwecke der Wiederaufarbeitung ist hingegen verboten. Alle Staaten mit einem fortgeschrittenen Entsorgungsprogramm haben aber Gesetze erlassen, welche die Einfuhr von ausländischen radioaktiven Abfällen verbieten. Für die Schweiz zeichnet sich also keine Möglichkeit zur Beteiligung an einem ausländischen Projekt ab. Die Entsorgungspflichtigen in der Schweiz müssen deshalb inländische Projekte vorantreiben.