Welche Zielwerte gelten?
Die CO2-Zielwerte werden stufenweise verschärft. Das CO2-Gesetz gibt in Art. 10 seit dem 1. Januar 2025 einen Zielwert für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper (Sammelbegriff: leichte Nutzfahrzeuge, LNF) von 153.9 g CO2/km (WLTP) vor. Für Personenwagen (PW) gilt ein Zielwert von 93.6 g CO2/km (WLTP). Die nächste Verschärfung ist per 01.01.2030 vorgesehen. Dann werden die Zielwerte für LNF auf 90.6 g CO2/km, jene für PW auf 49.5 g CO2/km gesenkt.
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