Dieses Tool ist ausschliesslich für die Sanktionsberechnung von Einzelfahrzeugen geeignet. Für Grossimporteure bzw. Fahrzeugflotten liefert es keine korrekten Resultate. Für die Berechnung der Sanktion mit Zulassungsjahr ab 2021 ist der kombinierte CO2-Wert gemäss WLTP massgebend.
Achtung: Die Berechnungsmethode für Kleinimporteure ändert per 1. Mai 2025. Für die Berechnung der Sanktion eines Fahrzeugs, das ab dem 1. Mai 2025 beim BFE bescheinigt wird, muss in der Dropdown-Box «Jahr der erstmaligen Zulassung in der Schweiz:» die entsprechend Periode ausgewählt werden.
Das vorliegende Tool zur Berechnung der Sanktion für Kleinimporteure dient lediglich der Veranschaulichung und entfaltet keine rechtliche Wirkung. Für die Berechnung der Sanktion sind ausschliesslich die Vorgaben gemäss CO2-Gesetz (SR 641.71) und CO2-Verordnung (SR 641.711) rechtsverbindlich.